Erbrecht


Das Erbrecht ist ein komplexes und oft emotionales Rechtsgebiet. Gerade in Momenten des Verlusts oder bei der Planung der eigenen Vermögensnachfolge benötigen Mandanten nicht nur juristische Expertise, sondern auch ein hohes Maß an Verständnis und Einfühlungsvermögen. Bei der Kanzlei Klostermann stehen Ihre individuellen Zielsetzungen und Bedürfnisse im Mittelpunkt. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen eine rechtliche Beratung und Vertretung, die konsequent und zugleich einfühlsam ist.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht umfassen:

  • Testamentarische Verfügungen und Nachfolgeplanung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche
  • Internationales Erbrecht und grenzüberschreitende Erbfälle

Jede erbrechtliche Fragestellung ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Hierbei berücksichtigen wir, in Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater, auch die erbschaftssteuerlichen Aspekte. Wir beraten und vertreten Sie nicht nur kompetent, sondern stehen Ihnen auch mit Empathie und Verständnis in dieser oftmals emotionalen Phase zur Seite.


Ansprechpartner


Alexander Denzer

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Stephan Fahrig, LL.M.

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Gunnar Glaser

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht