Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht, das seit Jahrzehnten zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört, zählen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und herausragenden Expertise zu den führenden Kanzleien bundesweit.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Auf Arbeitgeberseite sind wir für national und international agierende Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts aktiv.

Wir sind für Sie insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen (insbesondere Arbeits- und Dienstverträge sowie Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen)
  • Bundesweite Prozessführung in allen arbeitsrechtlichen Verfahren, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren
  • Begleitung von Re- und Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Outsourcing-Maßnahmen
  • Tarifrecht, einschließlich der Verhandlung von Tarifverträgen
  • Betriebsverfassungsrecht, einschließlich der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie der der Vertretung im Einigungsstellenverfahren
  • Kirchliches Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht / Leiharbeit
  • Arbeitszeitrecht
  • Allgemeines Gleichbehandlungsrecht, einschließlich „Mobbing“
  • Arbeitnehmerdatenschutzrecht
  • Arbeitsrechtliche Inhouse-Schulungen

Ansprechpartner


Norbert H. Müller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Marc Rumpenhorst

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Stephan Fahrig, LL.M.

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehmet Murat Yildirim

Rechtsanwalt

Christian Hetzel

Rechtsanwalt